eRezept

Zum 01.01.2024 wird für die Arztpraxen die Ausstellung eines eRezepts verpflichtend.

Welche Einlöse-Optionen gibt es für Sie?
Ob beim klassischen Arztbesuch oder in der Videosprechstunde: Das E-Rezept wird von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt am Praxiscomputer erstellt und im sicheren Datennetz auf dem E-Rezept-Server abgespeichert. Im Anschluss haben Sie drei Möglichkeiten, um die elektronische Verordnung einzulösen:

Über Ihre BKK evm (eGK)
Dafür stecken Sie Ihre Gesundheitskarte einfach in das spezielle Kartenlesegerät Ihrer Apotheke. Diese kann so auf dem zentralen E-Rezept-Server Ihre offenen Rezepte der letzten 100 Tage abrufen. So können Sie sogar mehrere Rezepte auf einmal einlösen – ohne Zettelsuche. Und das Beste: Für die Nutzung ist weder eine PIN noch ein anderer Nachweis erforderlich.

Über die E-Rezept-App
Besonders flexibel und bequem ist die Einlösung über die kostenfreie E-Rezept-App der gematik. In diesem Fall erhalten Sie Ihre Verschreibungen von der Arztpraxis direkt aufs Smartphone. So haben Sie die Möglichkeit, vorab die Verfügbarkeit der Medikamente in Ihrer Apotheke zu prüfen. Bei Bedarf können Sie vorbestellen oder direkt nach Hause liefern lassen. Das spart Ihnen Wege, Zeit und Papier.
Link zur E-Rezept-App Gematik...

Dauer der Gültigkeit eRezept

Eine Verordnung darf nur innerhalb von 28 Tage nach der Ausstellung beliefert werden. Die Belieferungsfrist endet
auch dann mit dem Ablauf ihres letzten Tages, wenn dieser auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag
fällt.